Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
bestimmt die Durchführung von Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und legt die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits- und Gesundheitsschutz als Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz - Rahmenrichtlinien fest.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Die Grundpflichten des Unternehmers
sind im § 3 des ArbSchG genau beschrieben. Danach muss der Unternehmer:
● alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen,
● diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen/ anpassen
● dafür sorgen, dass die Maßnahmen den Mitarbeitern bekannt sind & beachtet werden
● für eine geeignete Organisation im sorgen
Unsere Leistungen rund um den Arbeitsschutz
Wir bieten kompetente Beratung, sinnvolle Maßnahmen, sowie individuelle Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter und der Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Durch unsere Aus- und Fortbildungen von innerbetrieblichen Multiplikatoren und Fachkräften bieten wir Ihnen bei Bedarf den gezielten Aufbau Ihrer internen Organisation rund um den Arbeits- Gesundheits- und Brandschutz.