Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
§ 5 ArbSchG
Die Gefährdungsbeurteilung wird für verschiedenen Arbeitsbereiche, sowie für Maschinen, Tätigkeiten, für den Brandschutz und für die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter erstellt.
Im ersten Schritt führen wir im Unternehmen eine Begehung zur IST – Analyse durch. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung. Ein strategisches Vorgehen unsererseits umfasst alle Schritte der Analyse, Begehung, Erfassung der Gefahren, Bewertung sowie die Maßnahmenentwicklung.
Alle weiteren Schritte werden gemeinsam nach Bedarf und Sinnhaftigkeit entwickelt, indem wir praktikable Maßnahmen vorschlagen, die zur Rechtskonformität Ihres Unternehmens führen.
Leistungen
- · Beratung und Aufklärung über die Auflage des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaft nach § 6 ArbSchG
- · Gründliche und strukturierte Durchführung der Bestandaufnahme
- · Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen IST – Analyse
- · Überprüfung der bereits dokumentierten Bereiche auf Aktualität
- · Bedürfnisse des Unternehmens ermitteln Soll – Analyse
- · Gefahren ermitteln erfassen und Bewerten
- · Gefährdungsbeurteilung erstellen
- · Schutzmaßnahmen vorschlagen nach der S- TOP Hierarchie
- · Wir erstellen eine Auswertung mit Messungen, Betriebsanleitung, Sicherheitsblätter, Vorschriften und Regelwerden
Bei Bedarf bieten wir Ihnen folgende, zusätzliche Leistungen an:
- · Rechtssichere Dokumentation
- · Erstellung von Betriebsanweisung
- · Unterweisung der Mitarbeiter
- · Schulung der Führungskräfte
Gefährdungen sollen zum Schutz der Mitarbeiter (oder unbeteiligte Dritte) möglichst vermieden werden. Sollte dies nicht in Gänze möglich sein, muss das Risiko minimiert werden und kontrollierbar bleiben.