Betriebssicherheitsverordnung & Gefährdungsbeurteilung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet gemeinsam mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die rechtliche Grundlage für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen im Unternehmen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.


Besondere Bedeutung kommt dabei der Gefährdungsbeurteilung zu, die sowohl mechanische, physische, psychische als auch stoffliche Gefährdungen berücksichtigen muss. Fehler oder Versäumnisse in diesem Bereich zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei behördlichen Prüfungen und können zu Bußgeldern, Nutzungsuntersagungen oder Haftungsrisiken führen.



Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die Verantwortung für Arbeitsmittel, Anlagen und Mitarbeitende tragen. Ziel ist es, die rechtlichen Anforderungen der BetrSichV sicher einzuordnen, Gefährdungsbeurteilungen korrekt durchzuführen und Maßnahmen praxisnah, nachvollziehbar und rechtskonform im Betrieb umzusetzen.

Rechtssicherer Arbeitsschutz
Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten nach DGUV Vorschrift 1.

Unfallprävention im Betrieb
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Risikominimierung.

Praxisnah & flexibel
SiBe-Ausbildung auch als Inhouse-Schulung möglich.

Betriebssicherheitsverordnung & Gefährdungsbeurteilung

Rechtssicherer Umgang mit Arbeitsmitteln, Anlagen und Gefährdungen


Einführung in den Aufbau und die Systematik des deutschen Arbeitsschutzrechts mit Fokus auf:

  • Anwendungsbereich und Zielsetzung des Arbeitsschutzes
  • Struktur des Arbeitsrechts
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV-Vorschriften sowie Prüf- und besondere Vorschriften für Arbeitsmittel und Anlagen
  • Richtlinien und Normen
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Zuständigkeiten und Betreiberpflichten

Betriebssicherheitsverordnung & Gefahrstoffverordnung

Vertiefung der rechtlichen Zusammenhänge zwischen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
  • DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regeln 100-001

Die Teilnehmenden lernen, wie diese Regelwerke ineinandergreifen und welche Pflichten sich daraus für Arbeitgeber und Führungskräfte ergeben.


Gefährdungsbeurteilung – mechanisch, physisch, psychisch & Gefahrstoffe

Zentraler Bestandteil des Seminars ist die systematische Gefährdungsbeurteilung, unter anderem:

  • Erkennen von Gefahren und Gefährdungen
  • Bewertung von Risiken
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
  • Praxisnahe Fallbeispiele
  • Erstellung und Umsetzung von Arbeits- und Betriebsanweisungen

Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis

Praxisorientierte Umsetzung der BetrSichV mit Fokus auf:

  • Anforderungen an unterschiedliche Arbeitsmittel
  • Überwachungsbedürftige Anlagen und deren Vorschriften
  • Unterweisung von Beschäftigten
  • Anforderungen an „befähigte Personen“
  • Explosionsgefährdungen und Schutzmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

  • Für wen ist das Seminar geeignet?

    Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Unternehmer und verantwortliche Personen, die mit Arbeitsmitteln, Anlagen oder Gefährdungsbeurteilungen betraut sind.

  • Ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV verpflichtend?

    Ja. Die BetrSichV schreibt vor, dass Gefährdungen im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln und Anlagen vor der Verwendung und regelmäßig beurteilt werden müssen.

  • Welche Rolle spielen TRBS und TRGS?

    Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen und geben praktische Handlungshilfen für die Umsetzung.

  • Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der BetrSichV?

    Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Aufgaben können delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bestehen.

  • Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

    Verstöße können zu Bußgeldern, behördlichen Auflagen, Nutzungsuntersagungen von Arbeitsmitteln oder im Schadensfall zu Haftungsrisiken führen.

  • Ist das Seminar auch als Inhouse-Schulung möglich?

    Ja. Das Seminar kann als Inhouse-Veranstaltung durchgeführt und auf die betrieblichen Anforderungen angepasst werden.

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