Ausbildung Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) unterstützen den Unternehmer sowie die Führungskräfte aktiv bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Sie wirken präventiv bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Reduzierung von Gesundheitsgefahren und der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben mit.
Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist im § 20 DGUV Vorschrift 1 geregelt. Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Weisungsbefugnis, handeln jedoch als Multiplikatoren für Arbeitssicherheit, sensibilisieren Kolleginnen und Kollegen und unterstützen bei der praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag.

Rechtssicherer Arbeitsschutz
Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten nach DGUV Vorschrift 1.

Unfallprävention im Betrieb
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Risikominimierung.

Praxisnah & flexibel
SiBe-Ausbildung auch als Inhouse-Schulung möglich.
Inhalte der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
- Abgrenzung von Verantwortung und Haftung
- Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten
- Zusammenarbeit mit Unternehmer, Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Relevante Gesetze, Verordnungen und DGUV-Vorschriften
Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
- Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Rolle und Aufgaben der Berufsgenossenschaften
- Zusammenspiel von Unternehmer, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und externen Fachstellen
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Erkennen, Einschätzen und Bewerten von Gefahren
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Erstellung und Anwendung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Betriebsanweisungen für technische Anlagen und Gefahrstoffe
- Maßnahmenhierarchie nach dem STOP-Prinzip
Arbeitsbedingte Gefahren und Prävention
- Heben und Tragen von Lasten
- Lärm- und Lichtbelastungen
- Arbeits- und Wegeunfälle
- Berufskrankheiten und Präventionsmaßnahmen
- Aktuelle Unfall- und Erkrankungsstatistiken
Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb
- Rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes
- Flucht- und Rettungsplänen
- Notfall- und Alarmplänen
- Aushängen und Unterweisungen im Betrieb
Kommunikation und Vorbildfunktion
- Wertschätzende und respektvolle Kommunikation
- Der richtige Ton im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen
- Zielführende Argumentation im Arbeitsschutz
- Überzeugen statt Überreden
- Professionelle Gesprächsführung mit Führungskräften
- Praxisnahe Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss einen Brandschutzbeauftragten benennen?
Unternehmen sind gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, sobald Art, Größe oder Gefährdungen des Betriebs dies erfordern.
Was sind die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten?
Sicherheitsbeauftragte unterstützen bei der Unfallverhütung, wirken bei Gefährdungsbeurteilungen mit und fördern sicheres Verhalten im Arbeitsalltag. Sie haben keine Weisungsbefugnis.
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Geeignet sind zuverlässige, erfahrene Mitarbeitende, die mit den Arbeitsabläufen vertraut sind und als Vorbild für Arbeitssicherheit wirken.
Ist die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gesetzlich anerkannt?
Ja. Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der DGUV und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter (SiBe).
Muss ein Sicherheitsbeauftragter regelmäßig fortgebildet werden?
Ja. Die regelmäßige Fortbildung ist empfohlen, um Kenntnisse aktuell zu halten und rechtliche Neuerungen zu berücksichtigen.
Können Unternehmen die Ausbildung auch als Inhouse-Schulung buchen?
Ja. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten kann auch als Inhouse-Schulung direkt im Unternehmen durchgeführt werden.
