Unsere Leistungen rund um die REACH Verordnung
Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen
rechtskonform und praxisnah
in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
REACH-Verordnung & sichere Verwendung von Diisocyanaten
Die REACH-Verordnung regelt europaweit die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Ziel ist es, fundierte Informationen über die Eigenschaften und Risiken von Chemikalien bereitzustellen und deren sichere Verwendung in Industrie und Gewerbe sicherzustellen.
Unternehmen, die chemische Stoffe in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, sind verpflichtet, diese zu registrieren und relevante Informationen zu ihren Eigenschaften, Verwendungen und Risiken bereitzustellen. Dadurch wird der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen verbessert und der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt.
Seit dem 24. August 2023 ist die industrielle oder gewerbliche Verwendung von Diisocyanaten als Stoff oder als Bestandteil von Gemischen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Die Konzentration von Diisocyanaten, einzeln oder in Kombination, beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozent, oder
- industrielle bzw. gewerbliche Anwender haben vor der Verwendung eine
verpflichtende Schulung zur sicheren Handhabung
erfolgreich absolviert, die durch den Arbeitgeber oder Selbstständigen bereitzustellen ist.

