Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit verpflichtender Anwesenheit und wird in einem Zeitraum von sieben bis vierzehn Tagen durchgeführt. Die Inhalte dieser Grundausbildung sind seit Jahren einheitlich und entsprechen den anerkannten Vorgaben der DGUV, des VdS sowie der vfdb.


Neben der fundierten theoretischen Ausbildung ist auch ein praxisorientierter Teil Bestandteil des Lehrgangs. Dazu gehören unter anderem eine praktische Übung mit Handfeuerlöschern sowie die Bearbeitung eines realitätsnahen Fallbeispiels, um die Teilnehmenden optimal auf ihre zukünftige Rolle im betrieblichen Brandschutz vorzubereiten.



Die Ausbildung vermittelt alle erforderlichen Kenntnisse, um die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten fachlich kompetent, rechtssicher und praxisnah wahrzunehmen.

Rechtssichere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten: Vermittelt fundiertes Fachwissen zu gesetzlichen Vorgaben, Brandschutzvorschriften & betrieblichen Pflichten.

Praxisorientierte Qualifikation mit Abschlussprüfung: Kombiniert anerkannte Theorie, Fallbeispiele & Feuerlöscherübungen für sicheres Handeln im Unternehmen.

Ganzheitlicher betrieblicher Brandschutz:

Entwickelt Kompetenz in organisatorischem, baulichem & anlagentechnischem Brandschutz nach DGUV, VdS & vfdb.

Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen der Brandlehre
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzmanagement
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen
  • Kommunikation, Didaktik und Methodik
  • Schriftliche und praktische Abschlussprüfungen

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

  • Gesetzliche Grundlagen und Struktur des Arbeitsrechts
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Regelwerk der DGUV (Vorschriften, Regeln, Informationen)
  • Richtlinien und Normen
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände

Betriebssicherheitsverordnung & Gefahrstoffverordnung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
  • DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regeln 100-001

Gefährdungsbeurteilung – mechanisch, physisch, psychisch & Gefahrstoffe

  • Erkennen von Gefahren und Gefährdungen
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
  • Praxisnahe Fallbeispiele
  • Erstellung und Umsetzung von Arbeits- und Betriebsanweisungen

Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis

  • Anforderungen an unterschiedliche Arbeitsmittel
  • Überwachungsbedürftige Anlagen und deren Vorschriften
  • Unterweisung von Beschäftigten
  • Anforderungen an „befähigte Personen“
  • Explosionsgefährdungen und Schutzmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

  • Wer muss einen Brandschutzbeauftragten benennen?

    Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn dies aus baurechtlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen, Gefährdungsbeurteilungen, Versicherungsanforderungen oder aufgrund einer erhöhten Brandgefährdung notwendig ist. Auch Unternehmen ohne ausdrückliche Verpflichtung profitieren von der Bestellung eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur Risikominimierung und Rechtssicherheit.

  • Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende erfüllen?

    Für die Teilnahme an der Ausbildung sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Empfehlenswert sind jedoch technisches Verständnis, betriebliche Erfahrung sowie Grundkenntnisse im Arbeitsschutz. Die Ausbildung richtet sich an Fachkräfte, Führungskräfte sowie verantwortliche Mitarbeitende.

  • Ist die Ausbildung rechtlich anerkannt?

    Ja. Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den anerkannten Vorgaben von DGUV, VdS und vfdb und erfüllen die Anforderungen an eine fachkundige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß den geltenden rechtlichen und technischen Regelwerken.

  • Gibt es einen praktischen Teil in der Ausbildung?

    Ja. Bestandteil der Ausbildung ist eine praktische Übung mit Handfeuerlöschern sowie die Bearbeitung eines realitätsnahen Fallbeispiels, um die Teilnehmenden praxisnah auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

  • Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter fortgebildet werden?

    Gemäß DGUV Information 205-003 wird empfohlen, die Fachkunde durch eine Fortbildung alle 3 Jahre zu aktualisieren, um rechtliche und technische Neuerungen zu berücksichtigen.

  • Können Unternehmen die Ausbildung auch als Inhouse-Schulung buchen?

    Ja. Die Ausbildung kann auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Inhalte und Ablauf werden dabei individuell auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt.

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