
Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird der umfassende und präventiv ausgerichtete Arbeitsschutzansatz der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG gesetzlich verankert. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Landwirtschaft. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt Ihre Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Richten sich nach Auftragsgröße, Umfang und Aufwand unserer Leistungen. Unser Preis – Leistung – Verhältnis gestaltet sich fair und transparent, sodass Sie im Vorfeld eine klare Kostenübersicht erhalten.
Als Beispiel für die „Regelbetreuung“ (ab 11 Mitarbeiter), ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation (nach DGUV V2).
Gefährdungsgruppen
• Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigten
• Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigten
• Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigten
Als bestehender Kunde erhalten Sie bei Buchung von Schulungen/Ausbildungen, für Ihre Führungs- und Fachkräfte sowie für Ihre Mitarbeiter, einen Nachlass von 10 % auf die jeweilig aufgeführte Gebühr.
Ansprechpartner Metin Aycil
Telefonnummer
0911/ 146 90870
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