Evakuierungshelfer
Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer Ausbildung
gemäß den Vorgaben von ArbSchG §10, DGUV 205-023/ 205-033, Information und ASR A2.2
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Personen. Dazu noch ortskundig in ihrem zu betreuenden Bereich. Diesen werden besondere Aufgaben für den Fall eines Brandes zugewiesen.
Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang und Einsatz von Feuerlöscher/ Feuerlöscheinrichtung zur Bekämpfung von Entstehungsbränden oder der sicheren Evakuierung des zuständigen Bereiches.
Information
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt die DGUV 205-023 und ASR A2.2 Information, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein
- · Änderung der Brandschutzordnung
- · neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- · Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
- ·
Brandereignis im Betrieb
Theorie
- · Vorbeugender Brandschutz
- · Grundlagen der Verbrennung/Verbrennungslehre
- · Häufige Brandursachen/Tätigkeiten mit feuergefährlichen & brennbaren Stoffen
- · Rechtliche Grundlagen
- ·
Brandschutzordnung
- · Flucht- und Rettungswege/ Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- · Aufgaben und Verhalten im Brandfall
- · Psychologische Grundlagen eines Evakuierungshelfers
- · Evakuierung und Räumung
- · Durchführung von Räumungsübungen
- · Handhabung der Feuerlöscher
- · Notausgänge, Sammelplätze
- · Grundlagen der Krisenkommunikation
·
Praxis
- · Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (Vorgehenswiese und
Situationseinschätzung)
- · Evakuierungsübung (Unterweisung)
- · Anwendung/Brandbekämpfung mit Feuerlöschern (Unterweisung)
Die Ausbildungen von Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer können auch separat voneinander absolviert werden.