Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer erfolgt gemäß ArbSchG § 10, ASR A2.2 sowie den DGUV Informationen 205-023 und 205-033.


Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind zuverlässige, verantwortungsbewusste und ortskundige Personen, denen im Brand- oder Gefahrenfall besondere Aufgaben übertragen werden.


Ziel der Ausbildung ist es, Teilnehmende zu befähigen, Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen sowie die geordnete und sichere Evakuierung des jeweiligen Arbeitsbereichs zu unterstützen. Neben rechtlichen Grundlagen werden sowohl theoretische Inhalte als auch praxisnahe Übungen vermittelt.



Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und zum Evakuierungshelfer kann kombiniert oder separat absolviert werden.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben aus ArbSchG § 10, ASR A2.2 und DGUV 205-023/205-033.

Sicheres Handeln im Ernstfall
Vermittlung von Handlungssicherheit bei Entstehungsbränden und Evakuierungen.

Praxisnah & flexibel
Kombination aus Theorie und praktischen Lösch- und Evakuierungsübungen, auch separat buchbar.

Inhalte der Ausbildung zum Brandschutz- & Evakuierungshelfer

Die Ausbildung vermittelt theoretische Grundlagen sowie praxisnahe Handlungskompetenz für den Brand- und Evakuierungsfall.


Theoretische Inhalte


  • Vorbeugender Brandschutz
  • Grundlagen der Verbrennung und Brandlehre
  • Häufige Brandursachen und Tätigkeiten mit feuergefährlichen Stoffen
  • Rechtliche Grundlagen gemäß ArbSchG § 10, ASR A2.2 und DGUV 205-023 / 205-033
  • Brandschutzordnung (Teile A–C)
  • Flucht- und Rettungswege sowie Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Aufgaben und Verhalten im Brandfall
  • Psychologische Grundlagen des Evakuierungshelfers
  • Evakuierung und Räumung von Gebäuden
  • Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Notausgänge, Sammelplätze und Alarmierung
  • Grundlagen der Krisenkommunikation

Praktische Inhalte


  • Löschtaktik und Einschätzung der eigenen Grenzen bei der Brandbekämpfung
  • Praktische Evakuierungsübung
  • Anwendung von Feuerlöschern und Feuerlöscheinrichtungen

Hinweis


  • Die Schulungsinhalte sind so aufgebaut, dass sie sowohl für kombinierte Schulungen als auch für die separate Ausbildung von Brandschutzhelfern oder Evakuierungshelfern geeignet sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

  • Wer benötigt Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?

    Unternehmen sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Evakuierungshelfern zu benennen und auszubilden, abhängig von Größe, Nutzung und Gefährdung des Betriebs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?

    Brandschutzhelfer unterstützen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden, Evakuierungshelfer sind für die geordnete Räumung und Evakuierung von Personen zuständig. Beide Funktionen können kombiniert werden.

  • Ist die Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?

    Ja. Die Ausbildung ergibt sich aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 10), der ASR A2.2 sowie der DGUV Informationen 205-023 und 205-033.

  • Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

    Eine regelmäßige Auffrischung wird empfohlen. Bei wesentlichen Änderungen wie neuer Brandschutzordnung, veränderten Verfahren, Umstrukturierungen oder nach einem Brandereignis ist eine frühere Wiederholung erforderlich.

  • Können Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer getrennt geschult werden?

    Ja. Die Ausbildung kann kombiniert oder separat als Brandschutzhelfer- bzw. Evakuierungshelfer-Schulung durchgeführt werden.

  • Für wen eignet sich die Ausbildung?

    Die Ausbildung eignet sich für Mitarbeitende aller Hierarchieebenen, die zuverlässig, verantwortungsbewusst und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Besonders geeignet sind Fach- und Führungskräfte, Mitarbeitende mit Publikumsverkehr, Schichtverantwortliche sowie Personen mit organisatorischen Aufgaben im Notfall.