Fortbildung Brandschutzbeauftragten
Die regelmäßige Fortbildung von Brandschutzbeauftragten ist erforderlich, um die Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten und den wachsenden rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen im betrieblichen Brandschutz gerecht zu werden. Änderungen in Gesetzen, technischen Regeln, baulichen Gegebenheiten oder betrieblichen Abläufen machen eine kontinuierliche Aktualisierung des Wissens notwendig.
Mit dieser zweitägigen Präsenzfortbildung erfüllen Brandschutzbeauftragte ihre Fortbildungspflicht gemäß den anerkannten Regelwerken und vertiefen ihre Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen, Haftungsfragen, Organisation des betrieblichen Brandschutzes sowie zur praktischen Umsetzung im Unternehmen. Ziel ist es, die Handlungssicherheit zu stärken und den Brandschutz dauerhaft rechtskonform, wirksam und praxisnah zu gestalten.
Die Fortbildung orientiert sich an den Vorgaben der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, der DGUV Information 205-003 sowie der vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Rechtssichere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten: Vermittelt fundiertes Fachwissen zu gesetzlichen Vorgaben, Brandschutzvorschriften & betrieblichen Pflichten.

Praxisorientierte Qualifikation mit Abschlussprüfung: Kombiniert anerkannte Theorie, Fallbeispiele & Feuerlöscherübungen für sicheres Handeln im Unternehmen.

Ganzheitlicher betrieblicher Brandschutz:
Entwickelt Kompetenz in organisatorischem, baulichem & anlagentechnischem Brandschutz nach DGUV, VdS & vfdb.
Gesetzlich geforderte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
Präsenzfortbildung gemäß ASR A2.2, DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01
Tag 1 – Recht, Verantwortung und Organisation
- Aktuelle rechtliche Grundlagen
Überblick über relevante Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und aktuelle Änderungen im Brandschutzrecht. Die Teilnehmenden lernen, neue Anforderungen einzuordnen und deren Auswirkungen auf den betrieblichen Brandschutz zu bewerten. - Aufgaben, Verantwortung und Haftung des Brandschutzbeauftragten
Vertiefung der Rolle des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen, Abgrenzung von Zuständigkeiten sowie Betrachtung möglicher Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten im Schadensfall. - Organisation des betrieblichen Brandschutzes
Strukturierung des Brandschutzes im Betrieb, Schnittstellen zu Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie zum Arbeitsschutzmanagement. Darstellung bewährter Organisationsmodelle. - Praxisbeispiele
Analyse typischer Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis zur Veranschaulichung von Problemstellungen, Lösungsansätzen und Präventionsmaßnahmen.
Tag 2 – Praxis, Zusammenarbeit und Umsetzung
- Erfahrungsaustausch aus der Praxis
Moderierter Austausch zwischen den Teilnehmenden zu aktuellen Herausforderungen, besonderen Gefährdungen und bewährten Lösungen aus unterschiedlichen Branchen. - Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden
Rolle externer Stellen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Kommunikation mit Feuerwehren, Aufsichtsbehörden und Versicherern sowie Vorbereitung auf Begehungen und Prüfungen.
- Dokumentation und Umsetzung im Betrieb
Anforderungen an eine rechtssichere und nachvollziehbare Brandschutzdokumentation, Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb, Kontrolle der Wirksamkeit sowie kontinuierliche Fortschreibung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Fortbildung?
Die Fortbildung wird als zweitägige Präsenzveranstaltung durchgeführt. Brandschutzbeauftragten zur Risikominimierung und Rechtssicherheit.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Die Fortbildung behandelt aktuelle rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Haftung des Brandschutzbeauftragten, Organisation des betrieblichen Brandschutzes, Praxisbeispiele, Zusammenarbeit mit Behörden sowie die rechtssichere Dokumentation und Umsetzung im Betrieb.
Für wen ist die Fortbildung geeignet?
Die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde aktualisieren und vertiefen möchten.
Erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis?
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fortbildung.
Ist die Fortbildung auch als Inhouse-Schulung möglich?
Ja. Auf Anfrage kann die Fortbildung auch als Inhouse-Veranstaltung durchgeführt und an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.
