Betrieblicher Gesundheitsschutz
Gesundheit - Sicherheit & Schutz
Die Grundpflichten des Unternehmers
Gesundheit ist viel mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), vereint die Gestaltung und die (Weiter-) Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse auf allen Ebenen des Unternehmens.
Der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter und Führungskräfte stehen dabei an oberster Stelle der Betrachtung.
Doch auch eine gesunde Organisationkultur, Persönlichkeitsentwicklung, Krankenkostensenkung, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen, Einführung von Gesundheitsförderlichen Maßnahmen, Erfüllung der Rechtkonformität des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaft sind Teil der vielfältigen Aufgaben eines BGM.
Im Arbeitsschutzgesetz § 4 Arbeitsschutzgesetz - allgemeine Grundsätze ist festgelegt, dass jeder Betrieb Maßnahmen angepasst an die individuellen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden ergreifen muss. Die Sicherheit steht im direkten Bezug zu der Gesundheit und ist daher sehr wichtig für die Gesundheitsförderung innerhalb eines Unternehmens. Folgende rechtliche Grundlagen sind einzuhalten:
● § 167 Abs.2 SGB IX – Betriebliches Eingliederung - Management (BEM)
● § 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung bei der Arbeit
● § 20b und 20c SGB V – Präventionsgesetz zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
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DIN SPEC 91020 Standardisierung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Unsere Leistungen rund um den Gesundheitsschutz
Wir bieten kompetente Beratung, sinnvolle Maßnahmen, sowie individuelle Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter und der Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Durch unsere Aus- und Fortbildungen von innerbetrieblichen Multiplikatoren und Fachkräften bieten wir Ihnen bei Bedarf den gezielten Aufbau Ihrer internen Organisation rund um den Arbeits- Gesundheits- und Brandschutz.
Unternehmensprozesse und Organisationskultur
im Wandel der Pandemie