Brandschutz
Brandschutz
Die getroffenen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sollen Brände verhindern, sowie bei Notfällen oder im Katastrophenfall, die Schäden möglichst gering halten.
Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, seine Mitarbeiter vor „Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen - so das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Aus diesem Grund unterscheidet der Gesetzgeber zwischen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. In der Musterbauordnung, den Landesbauordnungen werden umfangreiche Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz gestellt. Die Umsetzung wird von den Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt.
Je besser der vorbeugende Brandschutz in einem Unternehmen aufgestellt und gelebt wird, um so geringer sind die Maßnahmen die im abwehrenden Brandschutz bestimmt werden müssen.
Die Grundpflichten des Unternehmers
Diese sind im §§ 3+10 des ArbSchG genau beschrieben. Danach muss der Unternehmer:
● alle notwendigen Maßnahmen des Brandschutzes treffen,
● für eine geeignete Organisation im Betrieb sorgen
● Gefährdungsbeurteilungen erstellen und zu dokumentieren
● Maßnahmen zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten festlegen
● dafür sorgen, dass die Maßnahmen den Mitarbeitern bekannt sind & beachtet werde
Unsere Leistungen rund um den Brandschutz
Wir bieten kompetente Beratung, sinnvolle Maßnahmen, sowie individuelle Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter und der Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Durch unsere Aus- und Fortbildungen von innerbetrieblichen Multiplikatoren und Fachkräften bieten wir Ihnen bei Bedarf den gezielten Aufbau Ihrer internen Organisation rund um den Arbeits- Gesundheits- und Brandschutz.