Unsere Leistungen rund um den Brandschutz


Wir bieten kompetente Beratung, sinnvolle Maßnahmen, sowie individuelle Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter und der Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Durch unsere Aus- und Fortbildungen von innerbetrieblichen Multiplikatoren und Fachkräften bieten wir Ihnen bei Bedarf den gezielten Aufbau Ihrer internen Organisation rund um den Arbeits- Gesundheits- und Brandschutz. 

Brandschutzorganisation/Brandschutzkonzepte

Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine zentrale Funktion innerhalb der betrieblichen Brandschutzorganisation ein.

Er berät den Unternehmer bzw. Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.


Innerbetrieblich wirkt er bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren mit und unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen.



Zudem erstellt oder aktualisiert er Brandschutzordnungen (Teile A, B und C) und berät bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.

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Brandschutzbeauftragter Ausbildung

Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine besondere Stellung innerhalb der betrieblichen Brandschutzorganisation ein.


Er berät den Unternehmer bzw. Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes und wirkt innerbetrieblich bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren mit. Ebenso unterstützt er bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen.



Darüber hinaus erstellt oder aktualisiert er Brandschutzordnungen der Teile A, B und C und berät bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer Ausbildung

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Unternehmer, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung sowie zur Ersten Hilfe der Beschäftigten festzulegen. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört dabei auch die Ausbildung von brandschutztechnischem Hilfspersonal.


Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“)
sowie die
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ regeln die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern im Unternehmen.



Ob der häufig genannte Richtwert von 5 % der Beschäftigten ausreichend ist, ergibt sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung, einer erhöhten Brandgefährdung oder der räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte.

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Notfallplan und Alarmpläne

Jedes Unternehmen kann durch Arbeitsunfälle, Brände oder Explosionen, durch Naturereignisse wie extreme Wetterlagen oder durch das unkontrollierte Austreten von Gefahrstoffen sowie andere Störungen des Betriebsablaufs in eine Notfallsituation geraten.


Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses können erhebliche Beeinträchtigungen für die Mitarbeitenden, das Unternehmen selbst sowie für Nachbarschaft und Umwelt nach sich ziehen.

Auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriften und technischer Regeln sind Unternehmer verpflichtet, eine betriebliche Notfallplanung zu erstellen und im Unternehmen umzusetzen.



Eine wirksame Notfallplanung basiert auf einer systematischen Analyse potenzieller Gefahren, um geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung möglicher Auswirkungen festzulegen.

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