Brandschutz für Unternehmen – sicher, rechtskonform und praxisnah


Wir helfen Unternehmen, gesetzliche Anforderungen im Brandschutz nicht nur zu erfüllen, sondern sinnvoll in die betriebliche Organisation zu integrieren. Ziel ist eine klare Brandschutzstruktur, die Führungskräfte entlastet, Brandrisiken reduziert und Mitarbeitende sowie betriebliche Abläufe wirksam schützt.


Gesunde Arbeitswelt unterstützt Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau einer rechtssicheren und wirksamen Brandschutzorganisation. Wir begleiten Sie bei Brandschutzordnungen, Brandschutzkonzepten, Notfall- und Alarmplänen, Evakuierungsprozessen sowie bei der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern – verständlich, strukturiert und praxistauglich.

Unsere Leistungen im Brandschutz

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:


  • Aufbau und Weiterentwicklung der Brandschutzorganisation
  • Brandschutzkonzepten und organisatorischem Brandschutz
  • Beratung zu Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
  • Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten
  • Notfallplänen, Alarmplänen und Evakuierungskonzepten
  • Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenplanung
  • Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen A, B & C

Brandschutzorganisation und Brandschutzkonzepte

Ein wirksamer Brandschutz beginnt mit klaren Strukturen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, Brandrisiken systematisch zu erkennen, Verantwortlichkeiten festzulegen und geeignete organisatorische Maßnahmen aufzubauen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung bestehender Brandschutzprozesse, die Erstellung oder Aktualisierung von Brandschutzordnungen, die Abstimmung von Notfall- und Alarmplänen sowie die Entwicklung praxistauglicher Evakuierungsabläufe.



Ziel ist eine Brandschutzorganisation, die nicht nur dokumentiert ist, sondern im Arbeitsalltag funktioniert. Wir helfen dabei, gesetzliche Anforderungen verständlich umzusetzen, Zuständigkeiten klar zu regeln und Mitarbeitende auf den Ernstfall vorzubereiten – strukturiert, nachvollziehbar und passend zu Ihrem Unternehmen.

Brandschutzberatung anfragen

Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz. Sie beraten Unternehmen bei vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen und unterstützen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.



Gesunde Arbeitswelt begleitet die Ausbildung und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten praxisnah und verständlich. Die Teilnehmenden erhalten fundiertes Wissen zu rechtlichen Grundlagen, Brandrisiken, Brandschutzorganisation, Brandschutzordnungen, Evakuierung, Dokumentation und Kommunikation im Betrieb. Ziel ist es, Brandschutzbeauftragte fachlich sicher aufzustellen und sie auf ihre Aufgaben im Unternehmen vorzubereiten.

Ausbildung anfragen

Brandschutz- und Evakuierungshelfer Ausbildung

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Unternehmer, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung sowie zur Ersten Hilfe der Beschäftigten festzulegen. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört dabei auch die Ausbildung von brandschutztechnischem Hilfspersonal.


Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“)
sowie die
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ regeln die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern im Unternehmen.



Ob der häufig genannte Richtwert von 5 % der Beschäftigten ausreichend ist, ergibt sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung, einer erhöhten Brandgefährdung oder der räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte.

Brandschutzhelfer-Schulung planen

Notfallplan und Alarmpläne

Jedes Unternehmen kann durch Arbeitsunfälle, Brände oder Explosionen, durch Naturereignisse wie extreme Wetterlagen oder durch das unkontrollierte Austreten von Gefahrstoffen sowie andere Störungen des Betriebsablaufs in eine Notfallsituation geraten.


Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses können erhebliche Beeinträchtigungen für die Mitarbeitenden, das Unternehmen selbst sowie für Nachbarschaft und Umwelt nach sich ziehen.

Auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriften und technischer Regeln sind Unternehmer verpflichtet, eine betriebliche Notfallplanung zu erstellen und im Unternehmen umzusetzen.



Eine wirksame Notfallplanung basiert auf einer systematischen Analyse potenzieller Gefahren, um geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung möglicher Auswirkungen festzulegen.

Notfallplanung besprechen

Häufige Fragen zum Brandschutz für Unternehmen

Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um Brandschutz im Unternehmen, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Brandschutzordnungen, Notfall- und Alarmpläne sowie praxisnahe Schulungen.

  • Ist Brandschutz für Unternehmen Pflicht?

    Ja. Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und zum Schutz der Beschäftigten festlegen. Dazu gehören unter anderem eine geeignete Brandschutzorganisation, Unterweisungen, Brandschutzhelfer und je nach Betrieb weitere organisatorische Maßnahmen.

  • Wann braucht ein Unternehmen Brandschutzhelfer?

    Brandschutzhelfer sind erforderlich, damit im Brandfall schnell und richtig reagiert werden kann. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Brandgefährdung, räumlicher Ausdehnung und betrieblichen Besonderheiten. Häufig wird ein Richtwert von fünf Prozent der Beschäftigten genannt, die konkrete Bewertung erfolgt jedoch über die Gefährdungsbeurteilung.

  • Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

    Ein Brandschutzbeauftragter berät Unternehmen in Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Er unterstützt unter anderem bei Brandschutzordnungen, Begehungen, Schulungen, Gefährdungsbeurteilungen und der Weiterentwicklung der betrieblichen Brandschutzorganisation.

  • Was gehört in eine Brandschutzordnung?

    Eine Brandschutzordnung beschreibt Regeln und Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten im Brandfall. Sie kann aus den Teilen A, B und C bestehen und richtet sich je nach Teil an alle Personen im Gebäude, Beschäftigte oder Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

  • Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer?

    Brandschutzhelfer unterstützen bei der Brandbekämpfung im Entstehungsbrand und helfen, im Notfall richtig zu reagieren. Evakuierungshelfer unterstützen insbesondere bei der geordneten Räumung von Gebäuden und der Orientierung von Personen im Evakuierungsfall.

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