Brandschutzbeauftragter
& Brandschutzhelfer
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Erstausbildung / Fortbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (mit Anwesenheits-Pflicht), die in sieben bis vierzehn Tagen vermittelt werden. Diese Grundausbildung ist bereits seit einigen Jahren bei den Anbietern VdS, DGUV und vfdb identisch. Bestandteil des Unterrichts ist auch eine praktische Übung mit Handfeuerlöschern und die Lösung eines Fallbeispiels.
Inhalt der Ausbildung
- · Rechtliche Grundlagen
- · Brandlehre
- · Brand- und Explosionsgefahren
- · Baulicher Brandschutz
- · Anlagentechnischer Brandschutz
- · Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- · Organisatorischer Brandschutz
- · Brandschutzmanagement
- · Behörden, Feuerwehren, Versicherungen
- · Kommunikation, Didaktik, Methodik
- · Abschlussprüfungen
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
- · Gesetzgebung
- · Struktur des Arbeitsrechts
- · Unfallverhütungsvorschriften
- · BetrSichV
- · DGUV, Verordnungen, Informationen
- · Rechtlinien & Normen
- · Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- · Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- · Ordnungswidrigkeiten & Bußgeldkatalog
Rechtliche Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung & Gefahrstoffverordnung
- · ArbSchG/ BetrSichV/ GefStoffV
- · EU – Rahmenrichtlinie 89/391/ EWG
- · DGUV Vorschrift 1/ DGUV Regeln 100-001
Gefährdungsbeurteilung - Mechanisch, Physisch und Psychisch, Gefahrstoffe
- · Gefahren und ihre Gefährdungen
- · Gefährdungsbeurteilung & Schutzmaßnahmen
- · Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- · Fallbeispiele aus der Praxis
- · Durchführung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
Anwendungsbereich, Struktur und Nutzung der Betriebssicherheitsverordnung
- · Anforderungen an die unterschiedlichen Arbeitsmittel
- · Überwachungsbedürftige Anlagen – Vorschriften
- · Unterweisung von Beschäftigten
- · Anforderungen an „Befähigte Personen“
- ·
Explosionsgefährdungen
Sie sind bereits Brandschutzbeauftragter? Denken Sie bitte an die vorgeschriebene Fortbildung spätestens alle 3 Jahre!