Erstellung von Notfall- & Alarmplänen
Erstellung von Notfall- & Alarmplänen
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
Informationen
Im Alarmplan werden folgende Informationen festgelegt:
- · Welche Gefahren bestehen durch z.B. Brand, Unfall, Einbruch, Überfall
- · Welche Maßnahmen in Notfällen durchgeführt werden müssen
- · Welche Personen/Hilfsstellen im Notfall informiert werden müssen
- · Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Angaben müssen hierbei gesichert sein
Der Inhalt muss im Rahmen einer Unterweisung an Führungskräfte und Mitarbeiter bekannt gegeben werden. Diese zusätzliche Dienstleistung übernehmen wir bei Bedarf gerne für unsere Kunden. Ebenso wie die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Leistungen
- · Beratung und Beantwortung aller Fragen des Unternehmers zu Notfallpläne
- · Bedarfsanalyse der Handlungsfelder
- · Gefährdungsbeurteilung nach individuellen Gegebenheiten des Unternehmens
- · Festlegung von Maßnahmen
- ·
Dokumentation
- · Erstellung des Evakuierungskonzept
- · Erstellung eines Alarmplanes
- · Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes
- · Erstellung Brandschutzordnung A, B und C
- · Erstellung eines Notfallplanes