Arbeitsschutz
Erstellung und Betreuung von Arbeitsschutzkonzepten
in Ihrem Unternehmen
Informationen
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie zu Ihren gesetzlichen Vorgaben zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haften für Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter, wenn:
·
- · keine UVV Prüfungen sowie die dazugehörige Protokollierung vornehmen
- · keine ausreichende Gefährdungsbeurteilungen erstellt sind
- · keine jährlichen Unterweisungen erfasst sind
- · keine ASA Sitzungen durchgeführt werden
- · ab dem 1. Mitarbeiter keine Arbeitsschutzbetreuung nachweisen
Eine wichtige Komponente bildet dabei die jährliche Sicherheitsunterweisung. Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung rund um den Arbeitsschutz übernehmen wir, wenn Sie es wünschen, selbstverständlich auch die Unterweisung in Ihrem Unternehmen.
Leistungen
- · Erstbegehung mit IST und SOLL Analyse
- · Beratung des Unternehmers zum Thema Arbeitsschutz
- · Betreuung und Begleitung der ASA Sitzungen
- · Erstellung, Betreuung und Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagement
- · Regelmäßige Begehungen
- · Systematisch aktualisierte Dokumentation §§ 5-6 Arbeitssicherheitsgesetz
Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die:
Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Wir fassen die Themen zusammen, organisieren die Vorbesprechungen mit den einzelnen Akteuren, die Einladungen und die Nacharbeit zu der ASA. Somit garantieren wir für einen runden Ablauf der fortlaufenden Prozesse mit einer effizienten Nachhaltigkeit.